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Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, dass ihre Leistungen im Arbeitszeugnis fair und wohlwollend beurteilt werden. Um auch Negatives einigermassen freundlich auszudrücken und so Auseinandersetzungen zu vermeiden, hat sich eine ganz eigene Zeugnissprache entwickelt. Patrick Pieles, Vice President Full Time Contract Talent für Deutschland und die Schweiz bei Robert Half, erklärt Ihnen, welche Codes sich hinter scheinbar harmlosen Formulierungen verbergen?

Einfaches Arbeitszeugnis oder qualifiziertes Arbeitszeugnis – was ist der Unterschied?

Obwohl in Deutschland zunehmend auch Referenzschreiben in Bewerbungen zum Einsatz kommen, ist das Arbeitszeugnis nach wie vor das Mass aller Dinge. Es ist nicht nur ein Nachweis über Ihre Leistung, sondern gibt Personalern auch Hinweise auf Ihre Arbeitsweise und Ihren Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen.

Als Arbeitnehmer haben Sie am Ende Ihrer Anstellung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei wird unterschieden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis:

  • Das einfache Arbeitszeugnis beschreibt lediglich Art und Dauer der Tätigkeit.
  • Im qualifizierten Zeugnis hingegen werden darüber hinaus auch Ihre Leistung und Ihr Verhalten bewertet.

Es ist wenig sinnvoll, ein einfaches Arbeitszeugnis zu verlangen – es sei denn, Sie waren nur sehr kurz im Unternehmen beschäftigt. Der Arbeitgeber, bei dem Sie sich bewerben, wird sich sonst wundern, warum Sie auf eine umfassende Beurteilung verzichtet haben. Fordern Sie daher immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an, wenn sie längere Zeit im Unternehmen gearbeitet haben.

Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer Sie ein Zeugnis beantragen müssen, gibt es nicht. Allerdings unterliegt der Anspruch tariflichen und vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen oder kann „verwirkt“ sein. Prüfen Sie daher, ob in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag beispielsweise geregelt ist, dass jegliche Ansprüche aus dem Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen.

Natürlich können Sie bei Bedarf auch ein Zwischenzeugnis anfordern. Anspruch darauf hat der Arbeitnehmer, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, beispielsweise ein Wechsel des Vorgesetzten. Um kein Misstrauen zu wecken, sollten Sie eine schlüssige Begründung parat haben.

Vorsicht vor dem Arbeitszeugnis-Code

Wenn Arbeitnehmer ihr Zeugnis erhalten und durchlesen, denken sie im ersten Moment meist: “Klingt doch eigentlich ganz gut.” Aber ein paar Zweifel bleiben manchmal doch. Ist alles wirklich so gemeint, wie es da steht? Oder lässt sich das Arbeitszeugnis auch anders deuten?

Hier lohnt es sich wirklich, jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. Denn: Personaler benutzen bestimmte Formulierungen, die sogenannte Zeugnissprache, um Kritik äussern zu können, ohne den vorgeschriebenen, wohlwollenden Charakter des Zeugnisses zu verlieren. Deshalb klingt das Zeugnis manchmal positiv, entspricht jedoch in der Personalersprache eher der Note befriedigend oder nur ausreichend.

Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wohlwollend formuliert sein, so sieht es die Rechtsprechung vor. Wenn ein Vorgesetzter mit dem ehemaligen Mitarbeiter nicht zufrieden war, wird er seine Unzufriedenheit so ausdrücken, dass er keine Klage riskiert. Unterschätzen Sie die Formulierungen daher nicht: Ihr potenzieller neuer Arbeitgeber wird den Code in Ihrem Arbeitszeugnis entziffern.

“Stets” und “vollste Zufriedenheit”: So erkennen Sie positive Formulierungen 

Tatsächlich positive Formulierungen im Arbeitszeugnis erkennen Sie an Superlativen, die in der Alltagssprache übertrieben wirken, etwa: “zu unserer vollsten Zufriedenheit” und “mit grösstem Engagement”. Signalwörter für eine positive Bewertung sind ausserdem “äusserst”, “umfassend” und “optimal”.

 Dem Wort “stets” kommt im Arbeitszeugnis eine besondere Bedeutung zu. Gleichwertige Alternativen sind die Begriffe “immer” und “jederzeit”. Für eine Top-Beurteilung ist eines dieser Wörter Voraussetzung.

Beispiele: 

  • “Herr Müller erfüllte seine Aufgaben immer mit grösster Sorgfalt. Die Ergebnisse waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Er zeigte über seinen Aufgabenbereich hinaus höchstes Engagement.”
  • “Frau Müller verfügt über ein äusserst umfassendes Fachwissen, das sie jederzeit sehr sicher und erfolgreich einsetzte.”

Eine derartige Formulierung entspricht in der schulischen Notenskala und so auch im Arbeitszeugnis einem „sehr gut“.

Ein “gut” erkennen Sie an demgegenüber leicht abgeschwächten Formulierungen wie “stets zu unserer vollen Zufriedenheit” – statt “vollsten Zufriedenheit”. Auch hier ist jedoch wieder das Wort “stets” von grosser Bedeutung. Aber nur in Kombination mit dem Superlativ “vollste” macht es aus einer guten eine sehr gute Beurteilung.

Woran Sie ein durchschnittliches oder schlechtes Arbeitszeugnis erkennen

Fehlt sowohl das “stets” als auch der Superlativ, können Sie nicht von einer guten oder sehr guten Bewertung ausgehen. “Er/sie erledigte die Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit” ist gleichzusetzen mit der Schulnote befriedigend.

Je weiter von den Superlativen abgewichen wird, umso schlechter ist in der Regel die Beurteilung. “Er war stets bemüht” ist mittlerweile zum geflügelten Wort geworden, wenn es um die verschlüsselte Bewertung eines Mitarbeiters geht, der auf ganzer Linie versagt hat. Und tatsächlich ist “bemüht” ein Wort, bei dem sämtliche Alarmglocken schrillen sollten, denn es bedeutet die Schulnote ungenügend – da hilft auch kein “stets”. Im Gegenteil: In diesem Kontext macht es die Sache nur noch schlimmer.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass nicht nur Ihr Engagement, sondern auch der Erfolg Ihrer Arbeit bewertet wird. Negativ sind in der Personalersprache zum Beispiel Formulierungen wie: “Sie hat ihre Aufgaben mit grossem Fleiss erledigt”, wenn gleichzeitig der Hinweis auf den Erfolg fehlt. Dann heisst es nämlich nichts anderes als: Sie hat sich zwar bemüht, aber nicht viel erreicht. 

Diese Beurteilungskriterien dürfen nicht fehlen

Ein Kniff in der Zeugnissprache ist es, Beurteilungen wegzulassen, getreu dem Motto: „Worüber man nichts Gutes sagen kann, darüber soll man schweigen.“ Wenn in einem qualifizierten Arbeitszeugnis eine oder mehrere der Tätigkeiten nicht erwähnt werden, die zu Ihrem Berufsbild gehören, ist das ein schlechtes Zeichen im Arbeitszeugnis-Code. 

Die folgenden Punkte sollten immer im Arbeitszeugnis vorkommen:

  • Auftreten und Verhalten
  • Arbeitsweise und Leistungsfähigkeit
  • Ausdauer und Belastbarkeit
  • Führungsverhalten (bei Führungspositionen)
  • Initiative
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Sorgfalt
  • Zusammenarbeit und Teamfähigkeit

Bedauern, Dank und gute Wünsche: Warum die Schlussformel so wichtig ist

Besonderes Augenmerk sollten Sie zudem auf die abschliessenden Sätze des Arbeitszeugnisses legen, denn auch hier sagt die genaue Formulierung einiges aus. Sie stellt eine Gesamtbewertung des Arbeitsverhältnisses dar. 

Mindeststandard für eine positive Bewertung ist eine Kombination aus 

  • Bedauern, dass der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt,
  • Dank für die geleistete Arbeit
  • und guten Wünschen für die Zukunft. 

Auch beim Bedauern gibt es wieder Abstufungen: So kann der Arbeitgeber das Ausscheiden des Mitarbeiters schlicht “bedauern” (Note befriedigend) oder “sehr bedauern” (Note gut). Bedauert er es “sehr”, dass der “äusserst engagierte/fähige” Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, entspricht das der Note sehr gut. 

Ähnliches gilt für den Dank: Ist er mit Superlativen und “stets” verbunden (“Wir danken ihm für seine stets exzellente Arbeit”), ist das besser, als wenn schlicht “für die gute Arbeit” oder gar nur “für die Arbeit” gedankt wird.

Und selbst bei den guten Wünschen für die Zukunft handelt es sich um viel mehr als eine reine Höflichkeitsfloskel. Es gibt entscheidende Unterschiede. Von zentraler Bedeutung ist das Wort “weiterhin” – denn es zeigt an, dass der Mitarbeiter in seinem jetzigen Job erfolgreich war. “Für die Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute” deutet auf eine sehr gute Bewertung der bisherigen Leistung hin. Wünscht der Arbeitgeber nur “weiterhin Erfolg”, ist das gleich eine Abstufung nach unten. 

Auch hier gilt wieder: Alles, was fehlt – Bedauern, Dank, Erfolgswünsche –, bedeutet in der Regel eine negative Aussage. Einen Rechtsanspruch auf eine Schlussformel in ihrem Arbeitszeugnis haben Mitarbeiter aber nicht. 

Zeugnissprache entschlüsselt – und unzufrieden? So reagieren Sie richtig

Prüfen Sie Ihr Arbeitszeugnis genau, sobald Sie es erhalten haben. So erleben Sie später keine Überraschungen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie nicht angemessen bewertet wurden, sprechen Sie zunächst mit dem Verfasser des Zeugnisses. Mit einer höflichen Nachfrage erreichen Sie dabei meist mehr als mit direkter Kritik.

Denn: Die Formulierungen in Arbeitszeugnissen sind nicht immer eindeutig. Vielleicht wollte Ihr Arbeitgeber Ihre Leistung tatsächlich positiv bewerten, aber hat aus Unkenntnis auf den Superlativ verzichtet. Am besten haben Sie deshalb bereits ein paar alternative Formulierungen vorbereitet, wenn Sie um ein neues Zeugnis bitten.

Nachbesserungen dürfen Sie so lange verlangen, bis das Zeugnis „der Wahrheit” entspricht. Das heisst, Sie können immer wieder nachfragen, bis Ihr Arbeitszeugnis eine realistische Bewertung Ihrer Leistung enthält.

Tipp: Um zu wissen, wie Ihr Vorgesetzter Ihre Leistung bewertet, warten Sie nicht bis zum Arbeitszeugnis. Holen Sie sich Ihr Feedback regelmässig im Mitarbeitergespräch ein. Im Hinblick auf das Arbeitszeugnis ist es besonders wichtig, Mitarbeitergespräche – vor allem darin enthaltenes Feedback und Beurteilungen – zu dokumentieren. In Diskussionen um Zeugnisbeurteilungen haben Sie dann schriftliche Nachweise Ihrer Leistungen.

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Bildquelle: © Canva


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