Teilzeitstelle, freie Mitarbeit, Interim Management – bei der Vielfalt an Beschäftigungsarten und Arbeitsstellen ist es schwer, den Überblick zu behalten. Werden Sie unbefristet oder auf Zeit eingestellt, was wird in Ihrem Arbeitsvertrag stehen? Hier finden Sie die wichtigsten Arten von Arbeitsstellen.
 

Auf Nummer Sicher: die feste Arbeitsstelle

Von einer Festanstellung spricht man in der Regel, wenn Ihr Arbeitsvertrag nicht auf einen bestimmten Zeitraum befristet – also nicht von temporärer Natur - ist, die Arbeitszeit mehr als 20 Wochenstunden umfasst und Ihr Gehalt im Arbeitsvertrag geregelt ist. Nach der Probezeit, die üblicherweise drei Monate dauert, gelten die Kündigungsfristen gemäss OR (Obligationenrecht) oder die im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Übrigens: Diese dürfen nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Zudem hält das OR fest, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht ohne Grund fristlos kündigen kann. Einzig „grobes Fehlverhalten“ berechtigen den Arbeitgeber zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist.

Sogenannten Teilzeitstellen liegt oft auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu Grunde, aber hier beträgt die Wochenarbeitszeit in der Regel 20 Stunden oder weniger. Gründe für Teilzeitarbeit können vielfältig sein, etwa um mehr Zeit für die Familie, Aus- und Weiterbildungen oder Nebentätigkeiten zu haben.


Befristeter Arbeitsvertrag und Mutterschaftsvertretung

Bei befristeten Arbeitsstellen endet die Beschäftigung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zu einem bestimmten Datum oder Ereignis. Diese Beschäftigungsart ist ideal, um die Zeit zwischen zwei Festanstellungen zu überbrücken oder um Einblicke in ein interessantes Unternehmen zu gewinnen. Erfüllen Sie die Erwartungen des Arbeitgebers, kann sich Ihnen auch die Chance auf eine unbefristete Arbeitsstelle bieten.

In Stellenangeboten werden häufig auch Mutterschaftsvertretungen gesucht, die auf den Zeitraum des Mutterschaftsurlaubs einer Mitarbeiterin befristet sind. Wichtig zu wissen: Die zeitliche Begrenzung ist nur dann wirksam, wenn im Arbeitsvertrag das genaue Datum festgehalten ist, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Ansonsten haben Sie Anspruch auf eine unbefristete Stelle, wenn die vertretene Arbeitskraft aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkommt.
 

Temporärjobs: Gleicher Arbeitsvertrag – unterschiedliche Arbeitsstellen

Bei Temporärjobs sind Sie in der Regel bei einem Temporärbüro fest angestellt, das Sie für eine bestimmte Dauer an ein anderes Unternehmen vermittelt, um dort zeitlich befristete Aufgaben wahrzunehmen. Ein Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister regelt Ihre Rechte und Pflichten. Eine temporäre Arbeitsstelle ermöglicht Ihnen Einblicke in verschiedene Unternehmen oder neue Tätigkeitsbereiche, ohne dass Sie dafür den Arbeitgeber wechseln müssen – ideal, wenn Sie sich neu orientieren oder weiterqualifizieren möchten. Einige Personaldienstleister, wie etwa Robert Half, bieten Ihnen einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Fortbildungsmöglichkeiten. Oft ergibt sich auch die Chance auf eine Übernahme im Einsatzunternehmen.
 

Know-how auf Zeit: Projektbezogene Stellenangebote und Interim Manager

Häufig benötigen Unternehmen zeitweise Arbeitskräfte mit speziellem Fachwissen, die sie bei einem Projekt unterstützen oder ein Team leiten sollen, beispielsweise für die Entwicklung einer Softwarelösung oder den Aufbau eines Abrechnungssystems. Personaldienstleister wie Robert Half vermitteln dafür Interim Manager, sprich freiberufliche Fach- und Führungskräfte, die Unternehmen auf Projektbasis unterstützen. Dadurch nutzt der Arbeitgeber das Expertenwissen, das er für diesen Zeitraum benötigt und der vermittelte Interim Manager hat die Chance auf interessante Aufgaben und neue Herausforderungen.
 

Auf der Suche nach dem massgeschneiderten Stellenangebot

Für eine Stelle, die auch inhaltlich zu Ihnen passt, müssen Sie Stellenangebote richtig lesen – etwa indem Sie aus standardisierten Begriffen die gewünschte Qualifikation herauslesen. Sollten Sie nicht gleich eine Festanstellung finden, seien Sie nicht enttäuscht. Wägen Sie ab, ob ein befristeter Vertrag nicht auch eine Chance darstellen könnte oder nutzen Sie das Know-how von Robert Half: Als Bewerber ist die Vermittlung an Unternehmen für Sie kostenlos.

 

* Im vorliegenden Text wird durchgängig die männliche Form benutzt. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes sind diese Bezeichnungen als nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.